Eine Eheschließung beim Standesamt, ein Antrag bei der Ausländerbehörde, ein ausländisches Urteil im Familienverfahren, die Anerkennung eines Studienabschlusses oder die Einstellung einer Pflegekraft aus dem Ausland: Wer in Deutschland ein fremdsprachiges Dokument amtlich verwenden will, hört fast immer denselben Satz. „Bitte legen Sie eine beglaubigte Übersetzung vor.“ Was genau damit gemeint ist, wer sie anfertigen darf und wann zusätzlich eine Apostille nötig ist, erklärt dieser Beitrag.

Was eine beglaubigte Übersetzung ausmacht

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine vollständige Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit eine dafür zugelassene Übersetzerin oder ein zugelassener Übersetzer bestätigt. In Deutschland sind das öffentlich bestellte und beeidigte beziehungsweise ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer. Die Bezeichnung unterscheidet sich je nach Bundesland, die Idee ist dieselbe: Eine Person, die ihre Qualifikation gegenüber der Justiz nachgewiesen hat, steht mit Namen, Unterschrift und Stempel für die Übersetzung ein.

Typisch für eine beglaubigte Übersetzung sind:

  • ein Bestätigungsvermerk, dass die Übersetzung das vorgelegte Dokument richtig und vollständig wiedergibt;
  • Ort, Datum, Unterschrift und Stempel der Übersetzerin oder des Übersetzers;
  • ein Hinweis, ob das Original, eine beglaubigte Kopie oder eine einfache Kopie vorlag;
  • eine feste Verbindung zwischen Übersetzung und Ausgangsdokument, etwa durch Heftung oder einen Verweis auf jeder Seite.

Gerichte und Behörden achten außerdem darauf, dass Stempel, Siegel, handschriftliche Vermerke und Rückseiten mitübersetzt oder zumindest beschrieben sind. Was nicht lesbar ist, wird als unleserlich gekennzeichnet, statt erraten.

Wer eine beglaubigte Übersetzung verlangt

Am häufigsten fragen in Deutschland diese Stellen danach:

  • Standesämter, etwa bei Eheschließung, Geburtsbeurkundung oder Namensänderung;
  • Ausländerbehörden und Einbürgerungsbehörden, zum Beispiel für Aufenthaltstitel, Familiennachzug oder Einbürgerung;
  • Gerichte und Notariate, für Urteile, Erbscheine, Vollmachten oder Verträge aus dem Ausland;
  • Hochschulen und Anerkennungsstellen, für Zeugnisse, Diplome und Notenauszüge;
  • Arbeitgeber und Kammern, wenn ausländische Berufsabschlüsse geprüft werden.

Nicht jede Stelle verlangt dasselbe. Manche akzeptieren eine beglaubigte Übersetzung einer Kopie, andere wollen das Original sehen, manche bestehen auf einer Übersetzung des ganzen Dokuments, andere auf bestimmten Seiten. Klären Sie das am besten, bevor Sie die Übersetzung in Auftrag geben.

Apostille und Legalisation: was sie bestätigen

Häufig werden beglaubigte Übersetzung, Apostille und Legalisation verwechselt. Sie bestätigen aber Unterschiedliches:

Begriff Was er bestätigt Wer beteiligt ist
Beglaubigte Übersetzung Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung Öffentlich bestellte und beeidigte bzw. ermächtigte Übersetzer
Apostille Echtheit einer Unterschrift oder eines Siegels auf einer öffentlichen Urkunde Zuständige Stelle im Ausstellungsstaat
Legalisation Dasselbe für Staaten ohne Apostilleverfahren Konsulat oder Botschaft des Ziellandes
Certified translation (UK) Unterschriebene Richtigkeitserklärung des Übersetzers Professioneller Übersetzer oder Übersetzungsbüro

Wichtig: Weder Apostille noch Legalisation sagen etwas über die Qualität der Übersetzung aus. Sie beziehen sich auf die Urkunde oder auf eine Unterschrift. Ob das Original eine Apostille braucht, hängt vom Ausstellungsland und von der empfangenden Stelle ab.

Wenn Dokumente ins Ausland gehen

Auch der umgekehrte Weg ist häufig: Ein deutsches Zeugnis für eine Bewerbung im Ausland, ein Handelsregisterauszug für eine Tochtergesellschaft, eine Geburtsurkunde für eine Behörde im Heimatland der Familie. Dann zählen die Regeln des Ziellandes. Britische Behörden etwa erwarten eine certified translation mit unterschriebener Richtigkeitserklärung, Datum, vollständigem Namen und Kontaktdaten des Übersetzers. Andere Länder verlangen Übersetzer, die dort vereidigt sind, oder eine zusätzliche Legalisation.

Drei Fragen vor der Bestellung

  1. Welche Stelle erhält das Dokument, und verlangt sie ausdrücklich eine beglaubigte Übersetzung?
  2. Braucht das Original eine Apostille oder Legalisation, und muss das Original bei der Übersetzung vorliegen?
  3. Muss alles übersetzt werden, auch Stempel, Rückseiten und handschriftliche Vermerke?

Zurückgewiesen werden Übersetzungen meist wegen Kleinigkeiten: Namen, die anders geschrieben sind als im Pass, unübersetzte Stempel oder eine fehlende Verbindung zum Original.

Beglaubigte Übersetzung, Dolmetschen und mehr mit SILA Linguists®

SILA Linguists® organisiert beglaubigte Übersetzungen über öffentlich bestellte und beeidigte beziehungsweise ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer, wenn Behörden oder Gerichte sie verlangen, und klärt mit Ihnen, ob je nach Land eine Apostille oder Legalisation nötig ist. Personenstandsurkunden, Zeugnisse, Urteile und Verträge bearbeiten immer Menschen, und muttersprachliche Fachleute prüfen jede Übersetzung vor der Lieferung. Namen schreiben wir so, wie sie im Ausweis stehen.

Wer Unterlagen für das Standesamt, die Ausländerbehörde oder ein Gerichtsverfahren vorbereitet, braucht oft auch Hilfe im Gespräch. Unsere Dolmetscher vor Ort begleiten Termine bei Kanzleien und Ämtern in ganz Deutschland, Telefondolmetschen erreichen Sie Tag und Nacht, und Videodolmetschen funktioniert über die App von SILA Linguists® oder Ihre eigene Plattform. Aufgezeichnete Gespräche verschriftlicht unser Team für Transkription mit Zeitmarken, auf Wunsch samt Übersetzung, und in Asylverfahren kann unsere Sprachanalyse eine Rolle spielen. In mehr als 350 Sprachen unterstützen wir Mandate aus den Bereichen Migration und Asyl und Recht. Mehr zu unseren Übersetzungsleistungen; schreiben Sie an bookings@silalinguists.co.uk oder rufen Sie +44 (0)333 339 8218 an.